Trau Dich - auf einen gemeinsamen Weg

Hochzeit

Wir heiraten kirchlich

Am Anfang steht die Liebe zweier Menschen. Sie lebt von der Beziehung der beiden Persönlichkeiten, ihren Träumen, Wünschen und Hoffnungen, ihren Lebensgeschichten und Lebensplänen.

Gemeinsame Erfahrungen und eine wachsende Nähe führen zum Wunsch nach Verbindlichkeit. Durch die standesamtliche Trauung gelangt eine Partnerschaft auf eine neue rechtliche Grundlage. Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis, diesen Übergang religiös zu gestalten. Sie wissen: Das Wagnis eines gemeinsamen Weges ist gross, wir sind auf die Begleitung durch Gott und Menschen angewiesen.

Ein Satz aus dem Neuen Testament der Bibel bringt diese Einsicht mit folgenden Worten zur Sprache: «Gott ist die Liebe und wer in der Liebe bleibt, bleibt in Gott und Gott bleibt in ihm.» (1. Joh 4,16)
Die Kirchen bieten an, eine solche Feier zu gestalten und die Brautleute auf ihrem Weg zu begleiten. Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Feier, die zivile Trauung geht ihr voraus

Nehmen Sie bei der Vorbereitung Ihrer Hochzeitsfeier frühzeitig mit einer der Pfarrpersonen Kontakt auf. So können Sie rechtzeitig klären, ob PfarrerIn und Kirche an Ihrem Wunschdatum verfügbar sind. Für Mitglieder unserer Kirchgemeinde sind die Standard-Dienste kostenlos (Arbeit der OrtspfarrerIn, Benutzung der ref. Kirche Wald, Orgelmusik).

Wir bieten ein Traugespräch an, bei dem die Pfarrperson und das Brautpaar und eventuell auch die Trauzeugen sich kennen lernen und über die Trauung und den Traugottesdienst reden.

Möchten Sie für Ihr Hochzeitsfest die Windegg mieten? Sie bietet einen schönen Saal, Küche, sowie weitere Räume. Schauen Sie sich hier um! Nehmen Sie frühzeitig mit den Sekretariat Kontakt auf, um sicher zu stellen, ob die Räume frei sind.

Eine ökumenische Trauung?
Über 60% der Paare gehören verschiedenen Konfessionen an. Eine oekumenische Trauung kann wie folgt durchgeführt werden:

  • geleitet vom katholischen Pfarrer wird sie reformiert anerkannt (keine Formalitäten)
  • geleitet von der reformierten Pfarrerin (Pfarrer) braucht der katholische Teil einen sogenannten „Dispens von der Formpflicht“, der vom kath. Pfarramt nach einem Gespräch eingeholt wird. Für dieses Gespräch ist ein neuer Taufschein vom Taufort einzuholen. Diese Trauung wird dann von der katholischen Kirche anerkannt. Allerdings nicht kirchenrechtlich: Gibt der katholische Pfarrer den Segen, ist die Ehe kichenrechtlich katholisch, stellt der reformierte Pfarrer die Traufragen, gilt sie als reformiert.
  • Mit Pfarrerin/Pfarrer beider Konfessionen. Dies wird in der Regel dann gemacht, wenn beide Partner in ihrer Kirche aktiv sind.

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Wald
Sanatoriumstr. 20
8636 Wald
Tel055 246 51 15
E-Mailinfo@ref-wald.ch

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